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Kurzantwort

In Deutschland liegt durch die EU weite Empfehlung die Höchstgrenze bei 15 Gramm am Tag. Gesundheitsschädlich sind Chia Samen jedoch keinesfalls, deswegen können problemlos auch weitaus höhere Mengen konsumiert werden.

Welche Richtlinien und Empfehlungen für den Verzehr von Chia Samen gibt es?

  • Die EFSA (European Food Safety Authority, quasi die europäische Lebensmittelbehörde) empfiehlt nicht mehr als 15 Gramm der Chia Samen pro Tag zu verzehren. 15 Gramm entsprechen ungefähr fünf Teelöffel bzw. zwei Esslöffel der Samen.
  • In den USA wurde das Limit deutlich höher angesetzt. In den „US Dietary Guidelines“ aus dem Jahre 2000 wurde eine tägliche Menge von nicht mehr als 48 Gramm empfohlen. Das entspricht etwa 6-7 Esslöffel der Samen.
  • In den meisten Ländern wiederum existieren gar keine Ernährungsrichtlinien zu Chia Samen. Schauen wir einmal in die Herkunftsländer dieser Samen, so werden hier schon seit Jahrtausenden teilweise enorm hohe Mengen an Chia Samen konsumiert. Und dies ohne negative Auswirkungen.

Wie viel Gramm sollte ich denn nun pro Tag zu mir nehmen?

Chia Samen sind ein natürliches Lebensmittel, bei dem es keine Mindestmenge und keine Höchstmenge gibt. Wie bei vielen anderen ernährungsrelevanten Fragen ist es am Besten, auf seinen eigenen Körper zu hören und anhand des eigenen Empfindens die Menge zu justieren. Da jedes Individuum anders tickt, ist es sowieso schwierig, eine Pauschalaussage zu treffen. So kann eine Person bei einer bestimmten Menge x eines Lebensmittels bereits Bauchweh bekommen, während eine andere Person ohne Beschwerden das 10fache der Menge x essen kann. Es ist also wichtig, ungeachtet einzelner Ratschläge für sich selbst die goldene Mitte zu finden.

Mit wie viel Gramm an Chia Samen sollte ich beginnen?

Falls bisher noch nie Chia Samen konsumiert wurden, ist es natürlich am Besten, sich erst einmal langsam an die Materie heranzutasten. Denn wie bei jedem anderen Lebensmittel könnte es natürlich sein, dass man irgendeinen Bestandteil des Lebensmittels nicht verträgt. Sei es auch nur vom subjektiven Empfinden her, wie beispielsweise durch ein zu starkes Blähgefühl, Völlegefühl, etc..

So könnte man beispielsweise mit 10 Gramm der Samen pro Tag beginnen (entspricht drei Teelöffel bzw. einem gehäuften Esslöffel). Falls man mit dieser Menge gut zurecht kommt, kann man diese dann langsam steigern und dabei für sich die optimale tägliche Menge finden.

Schadet es meiner Gesundheit, wenn ich zu viele Chia Samen esse?

Kurz gesagt: Nein. Es gibt keine Höchstmenge, ab der man sagen könnte, es sei ungesund. Chia Samen existieren und wurden auch in sehr hohen Mengen seit bereits tausenden von Jahren von den Menschen gegessen. Ohne negative gesundheitliche Beeinträchtigungen. Ganz im Gegenteil. Nicht umsonst gelten sie durch die vielen hochwertigen Inhaltsstoffe als die absoluten Wundersamen. Ihre gesundheitsfördernde Wirkung wurde bereits zigmal bestätigt, dazu gibt es unzählige Studien. Nicht umsonst haben die Mayas und Azteken sie ihren Sportlern und Kriegern für optimale Leistung verabreicht. Es wird daher sicherlich keinen negativen Einfluss auf die Gesundheit haben, falls man täglich 30 Gramm, 50 Gramm oder auch mal 100 Gramm zu sich nimmt. Im schlimmsten Falle tritt einfach eine Überversorgung an wichtigen Inhaltsstoffen auf. Die kann der Körper zum aktuellen Zeitpunkt so nicht verarbeiten, da quasi „eh schon genügend da ist“. Deshalb werden diese dann ungenutzt ausgeschieden und bringen dem Körper keinen Benefit. Auf Dauer wirkt sich solch ein hoher Konsum dann wohl höchstens negativ auf den Geldbeutel aus. 😉

Grundsätzlich ist es am Besten, den Konsum immer im angemessenen Rahmen zu halten. Erstens, weil mehr sowieso nichts bringt und zweitens, weil man sich sonst vielleicht auch einfach nicht so gut fühlt. Falls man beispielsweise einmal drei Kilogramm Karotten am Abend isst, dann hat das wahrscheinlich auch keine dauerhaften, negativen Auswirkungen auf die allgemeine Gesundheit. Trotzdem kann es sein, dass man sich die ganze Nacht total voll und aufgebläht fühlt und einfach nicht gut schlafen kann. Deswegen auch den Chia Konsum im vernünftigen Rahmen halten, ohne dabei auf eine gesonderte Dosierung zu achten.

Kurzum: Chia Samen schaden auch in hohen Mengen nicht der Gesundheit. Im schlimmsten Falle bringt dieses mehr an Samen einfach keinen weiteren positiven Nutzen.

Warum werden in Europa „nur“ maximal 15 Gramm an Chia Samen empfohlen?

Die European Food Safety Authority, kurz EFSA, berät sich EU weit zu Lebensmitteln. Ziel ist es (wie der Name schon erkennen lässt), durch Informationen und Beratungen für eine möglichst hohe Sicherheit innerhalb der Lebensmittelkette zu sorgen und damit Verbraucher, Tiere und Umwelt zu schützen. Um absolut sicher jegliches Risiko ausschließen zu können, sind die Kommissionen bei der EFSA grundsätzlich sehr vorsichtig bei der Erstellung von Empfehlungen. Hinzu kommt, dass Chia Samen erst seit dem Jahre 2009 als neuartige Lebensmittelzutat in der EU genehmigt und erst seit dem Jahre 2013 auch als einzelne, vor verpackte Samen an die Verbraucher verkauft werden dürfen. Da die Samen zum Zeitpunkt des erneuten Beschlusses in 2013 quasi erst 4 Jahre lang freigegeben waren und auf der anderen Seite der Kommission nicht genügend Daten bzgl. Langzeitstudien etc. vorlagen, hat man sich erst einmal auf eine absolut sichere Höchstgrenze von 15 Gramm geeinigt. Ob der Wert nun Relevanz hat oder nicht, das muss jeder für sich selbst entscheiden. Schließlich liegt, wie bereits erwähnt, die Empfehlung zur Höchstgrenze in den USA bei 48 Gramm, was dem 3,2 fachen des europäischen Wertes entspricht. Sicher ist, dass man ohne weitere Probleme und negative Konsequenzen auch weit mehr als die 15 Gramm am Tag essen kann. Dies haben unzählige Studien aufgezeigt.

In welchem Verfahren wurden Chia Samen innerhalb der EU zugelassen?

Am 30. Juni 2003 beantragte die Firma „R Craig and Sons Ltd.“ mit Sitz in England bei den britischen Behörden die Berechtigung, Chia Samen (Salvia hispanica) und gemahlene Chia Samen als Lebensmittelzutat auf dem heimischen Markt einführen zu dürfen. Dabei hat sie sich auf Artikel 4 der europäischen Verordnung für neuartige Lebensmittel berufen (Regulation (EC) No 258/97). Dieser Artikel besagt, dass die Beantragung eines Erzeugnisses immer zuerst in dem EU Staat erfolgen muss, in dem das Erzeugnis erstmalig in den Handel gebracht werden soll. Der EU Kommission wird dabei im ersten Schritt lediglich eine Antragskopie übermittelt.

Daraufhin hat am 07. Mai 2004 die britische, sogenannte „Food Standards Agency“ einen Entschluss gefasst und diesen an die EU Kommission weitergeleitet. In diesem kam sie zum Ergebnis, dass die Chia Samen für den Konsumenten keine Nachteile oder gar Schädigungen mit sich bringen und daher keine Gefahr darstellen.

Am 16. Juli 2004 hat die EU Kommission den ursprünglichen Bericht der britischen Behörde an alle EU Mitgliedsstaaten verteilt und ihnen die Möglichkeit eingeräumt, innerhalb einer Frist von 60 Tagen Anmerkungen oder nachvollziehbare Gründe, die gegen die Genehmigung von Chia Samen sprechen, einzuräumen. Daraufhin kam von einigen Mitgliedsstaaten sehr positives Feedback. Ein paar Staaten wiederum hatten Bedenken hinsichtlich der wenigen Informationen und wissenschaftlichen Studien, die zu diesem Moment zu den Samen verfügbar waren. Aufgrund der sehr unterschiedlichen Meinungen der Mitgliedsstaaten hat die EU im darauffolgenden entschieden, die Meinung der EFSA, also der European Food Safety Authority, heranzuziehen

So wurde am 4. April 2005 die EFSA kontaktiert, die ihr Gutachten am 5. Oktober 2005 annahm. In diesem Gutachten kam die EFSA zu dem Ergebnis, dass die Informationen zu den Chia Samen, die vom Antragsteller eingereicht wurden, nicht ausreichen, um eine vollständige Bewertung erstellen zu können. Aus diesem Grunde könnte zum aktuellen Zeitpunkt nicht bewiesen werden, dass Chia Samen keine negativen Auswirkungen mit sich bringen, so die EFSA. Um die Thematik weiter abzuklären, würden weitere Studien notwendig sein. (EFSA-Q-2005-059)

Am 30. September 2006 wurde die Verantwortung für den Antrag dem Unternehmen „Columbus Paradigm Institute S.A.“ übergeben. Dieses Unternehmen reichte bei der EFSA weitere Daten ein, um damit endgültig die Sicherheit und Unbedenklichkeit der Chia Samen bestätigen lassen zu können. So wurde am 21. Januar 2008 die EFSA gebeten, die Einschätzung der Chia Samen zum Abschluss zu bringen.

Daraufhin gab am 13. März 2009 die EFSA ein weiteres Gutachten zu der Sicherheit von Chia Samen (Salvia hispanica) und gemahlenen Chia Samen ab. In diesem kam sie zum Ergebnis, dass anhand der vorgelegten Daten keine Bedenken bei der Nutzung von Chia Samen bestehen und empfohlen wird, diese mit einem Anteil von bis zu 5% in Broterzeugnissen zuzulassen. (EFSA-Q-2008-008)

Auf Grundlage der Einschätzung der EFSA hatte die EU Kommission am 13. Oktober 2009 unter dem Aktenzeichen C(2009) 7645 den Beschluss erlassen, dass die Chia Samen als sogenannte neuartige Lebensmittelzutat zur Verwendung in Broterzeugnissen mit einem Maximalgehalt von bis zu 5% Anteil in den EU Handel gebracht werden dürfen. Bei Produkten, die Chia Samen enthalten, bestehe eine Kennzeichnungspflicht mit dem Namen „Chiasamen (Salvia hispanica)“.

Am 14. April 2011 stellte diesmal das australische Unternehmen „The Chia Company“ einen Antrag bei den britischen Landesbehörden auf Erweiterung der Verwendungsmöglichkeiten von Chia Samen. Beantragt wurde in dem Zuge ein Chia Anteil von bis zu 10% auf diverse Produkte und ein Verkauf von reinen Chia Samen mit einer empfohlenen Konsummenge von 15 Gramm am Tag. Die britische Behörde prüfte den Antrag und kam am 16. März 2012 zu dem Entschluss, dass aus ihrer Sicht nichts gegen die beantragte Erweiterung sprechen würde.

Daraufhin hat am 26. März 2012 die EU Kommission den Bericht an alle EU Mitgliedsstaaten weitergegeben. Innerhalb der Frist von 60 Tagen wurden im Folgenden nachvollziehbare Einwände eingereicht, die gegen eine geforderte Erweiterung sprachen. Im Wesentlichen wurde dabei das Fehlen toxikologischer Daten bemängelt. Durch entsprechende Erläuterungen seitens des Antragstellers konnten die Bedenken im Anschluss jedoch ausgeräumt werden.

Aus diesem Grunde erging am 22. Januar 2013 der unter dem Aktenzeichen C(2013) 123 geführte Beschluss seitens der EU Kommission über die Erweiterung der Verwendungszwecke innerhalb der EU. Demnach dürfen Chia Samen mit einem Anteil von bis zu 10% in Backwaren, Frühstückscerealien sowie Mischungen aus Früchten, Nüssen und Samen in den Handel gebracht werden. Ebenso dürfen vor verpackte Chia Samen verkauft werden. Auf der Verpackung muss stets der Hinweis bzgl. der maximalen Verzehrmenge von 15 Gramm pro Tag angebracht sein. Die korrekt anzugebende Bezeichnung lautet weiterhin „Chiasamen (Salvia hispanica)“.

Dieser Beschluss gilt bis heute unverändert.